In den letzten Jahren gab es eine zunehmende Anzahl von Aufrufen zur Verfolgung dieser Zerstörung, insbesondere als ISIS mit der gezielten Verbrennung und Plünderung von Artefakten und Kulturerbestätten im Nahen Osten begann. Der Aufschrei der Öffentlichkeit hat zum ersten Prozess des Internationalen Strafgerichtshofs wegen der Zerstörung von Kulturartefakten geführt, der diese Woche in Den Haag beginnt.
Der Angeklagte, Ahmad al-Faqi al-Mahdi, wird wegen der Zerstörung mittelalterlicher Schreine in Mali angeklagt. Dies ist das erste Mal, dass kulturelle Zerstörung die Hauptanklage gegen einen Angeklagten ist, sowie das erste Mal, dass das zerstörte Eigentum von globaler kultureller Bedeutung war, wie Jonathan Birchall von der Open Society for Justice Initiative erklärt Der Wächter.
Seit über einem halben Jahrhundert haben Archäologen und andere daran gearbeitet, rechtlichen Schutz für Welterbestätten einzuführen, und die Geschichte dieser Bemühungen offenbart ein tragisches Muster der Zerstörung.
Die ersten Versuche, den Verlust von Kulturartefakten zu kriminalisieren, entstanden als Reaktion auf die Plünderung der Nazis an europäischen Kunstwerken während des Zweiten Weltkriegs. Zu dieser Zeit wurden Plünderungen missbilligt, aber nicht ausdrücklich verboten, und die Rückführung von Plünderungen wurde den Friedensvertragsverhandlungen überlassen. Die Vernichtung von Artefakten war zu dieser Zeit nicht im Völkerrecht geregelt, doch Hitlers aggressiver Abriss osteuropäischer und slawischer Kulturdenkmäler sowie sein Versuch, Notre Dame vor der Befreiung von Paris durch die Alliierten zerstören zu lassen, machten deutlich, dass a ein gesetzlicher Rahmen zur Bestrafung solcher Handlungen war erforderlich.
1954 verabschiedete die internationale Gemeinschaft die Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Die Konvention erfasst bewegliche und unbewegliche Artefakte und verpflichtet die Parteien, Maßnahmen zu ergreifen, um die Artefakte während der Friedenszeit zu schützen, spezielle militärische Einheiten einzurichten, die zum Schutz des kulturellen Erbes ausgebildet sind, und sich an verbotene Sanktionen und Strafen für Verstöße zu halten. Die internationale Gemeinschaft hat weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Artefakten mit dem Übereinkommen von 1970 über das Verbot und die Verhinderung der unerlaubten Einfuhr, Ausfuhr und Übertragung von Eigentum an Kulturgütern ergriffen und 1972 die Welterbekonvention eingeführt, die Staaten dazu verpflichtet Welterbestätten zu identifizieren, zu erhalten und zu schützen.
Trotz des neuen rechtlichen Rahmens wurden Plünderungen und Zerstörungen an historischen Stätten fortgesetzt, wenn auch nicht im Ausmaß des Zweiten Weltkriegs. Die Zerstörung von Kulturerbestätten während der Balkankonflikte der 1980er und 90er Jahre - einschließlich der Bombardierung von Dubrovnik, die vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien verfolgt wurde - offenbarte Mängel im Übereinkommen von 1954 und führte zu einem zweiten Protokoll zum Haager Übereinkommen 1999. Auch nach der Ratifizierung des zweiten Protokolls wurden Aktionen wie die Zerstörung von Tausenden von Tempeln und Denkmälern durch die Roten Khmer in Kambodscha, der 2001 demontierte Abbau der Bamiyan-Tal-Buddha-Statuen durch die Taliban und Vandalismus an antiken sumerischen und babylonischen Stätten im Jahr 2003 unternommen Die US-Invasion im Irak wurde vom Internationalen Strafgerichtshof nicht behandelt.
Der größere Buddha von Bamiyan vor (links) und nach der Zerstörung (rechts) (Foto: Wikimedia Commons / Zaccarias).
Das Fehlen von Rechtsstreitigkeiten fügt dem Prozess von Faqi bislang eine zusätzliche Bedeutung hinzu. In einem Beitrag zum Global Policy Forum im Oktober 2015 erklärt die internationale Rechtsexpertin Marina Lostal: „Eines der grundlegenden Ziele des internationalen Strafrechts besteht darin, ein allgemeines Beispiel zu setzen, um die künftige Straftat abzubringen. Der Fall Al Faqi bietet dem ICC die Möglichkeit, die derzeitige Landschaft der Nichteinhaltung der Verträge, die sich mit dem Kulturerbe befassen, neu zu gestalten. “
Während die Welt darauf wartet, dass sich die internationale Rechtslandschaft ändert, setzen Archäologen weiterhin Werkzeuge des 21. Jahrhunderts ein, um unser globales Erbe zu schützen, indem sie Erbeseiten aus dem Weltraum und über Drohnen mit 3D-Kameras überwachen. Hoffentlich können diese Instrumente die Beweise liefern, die zur Durchsetzung des Völkerrechts erforderlich sind, das zum Schutz uralter Wahrzeichen der Menschheit neu ermutigt wurde.